Ladestationen für Wohnungseigentümergemeinschaften

Die Regierung hat sich mehrere Ziele gesetzt, um die Nachhaltigkeit in den kommenden Jahren zu verbessern. Eines dieser Ziele ist die Förderung des emissionsfreien Fahrens. Um das elektrische Fahren zu unterstützen, erhalten WEG´s künftig einen Zuschuss, um sich von einem Experten beraten zu lassen. Mit dem Subventionsprogramm für Energieeinsparungen im Haushalt können WEG´s   75 % der Kosten zurückerhalten mit einem Höchstbetrag von 1.500 €. Anträge für die Subvention können ab Januar 2022 eingereicht werden.

Der folgende Stufenplan leitet Sie durch den Prozess der Einrichtung einer zukunftssicheren Ladeinfrastruktur für Ihr WEG.

Phase 1

Schritt 1: Die Vorbereitung

Zunächst muss ein Arbeitsplan erstellt werden. Damit der Prozess möglichst reibungslos abläuft, ist es wichtig, dass das Abschlussgespräch gut vorbereitet ist. Wichtig hierbei ist, dass die WEG-Mitglieder in den Prozess eingebunden werden. Der Arbeitsplan dient auch der inhaltlichen Vorbereitung des gesamten Prozesses. Folgende Komponenten sind im Arbeitsplan vorhanden: Sammeln von Informationen über Möglichkeiten, Kosten und Unterstützung. Wir können Ihnen jederzeit beim Ausfüllen von einem Arbeitsplan helfen.

Schritt 2: Ladebedarf und Tragfläche

In diesem Schritt muss auch der zukünftige Ladebedarf berücksichtigt werden. Die Zahl der Elektroautos wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Darüber hinaus muss Unterstützung innerhalb des WEG geschaffen werden. Wahrscheinlich besitzt nicht jeder in Ihrer WEG ein Elektroauto, aber jeder hat das Stimmrecht. Für viele Menschen ist auch die Sicherheit ein wichtiges Thema. Zum Thema (Brand)Sicherheit kann Sie unser Experte auch umfassend beraten.

Schritt 3: Situationsskizze Parkmöglichkeit

In diesem Schritt wird als erstes ein Blick auf die Musterverordnung geworfen, dies ist wichtig für die Entscheidungsfindung. So unterscheiden sich zum Beispiel je nach Verordnung die Anwesenheitsquoten und die für die Genehmigung erforderlichen Stimmen. Eine Übersicht dazu können Sie im juristischen Toolkit finden. Danach wird die Parksituation untersucht. Unser Experte hilft auch bei der Bestimmung, an welchem Zählerkasten/welchen Zählerkästen die Ladesäulen am besten angeschlossen werden können.

Phase 2

Schritt 4: Planung Realisierung Ladeinfrastruktur

In diesem Schritt wird festgelegt, wie das Projekt in Zukunft aussehen soll. Dies kann z. B. in Form einer Zeichnung oder eines Grundrisses geschehen. Dort ist angegeben, wo sich die Ladesäulen befinden werden. Die Kosten für die Ladesäulen und die Montage sind an die Einbausituation gebunden. Weitere Informationen zu den Kosten, dem Finanzierungsmodell und weiteren Möglichkeiten finden Sie in der Broschüre.

Schritt 5: Einen geeigneten Lieferanten finden

Beim Kauf einer Ladesäule ist es wichtig, dass Sie sich für den richtigen Anbieter und Lieferanten entscheiden. Die Ladesäulen müssen eine gute Qualität aufweisen, da sie viel verwendet werden. Für weitere Informationen können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Schritt 6: Die Entscheidungsfindung

Dieser Schritt durchläuft die oben genannten Punkte. Wenn alle Informationen ausgetauscht sind, wird eine Eigentümerversammlung einberufen. Dann wird eine Entscheidung getroffen und schließlich das Protokoll an alle Mitglieder versandt. Die Entscheidungen können mit den Tools im juristischen Toolkit protokolliert werden.

Phase 3

Schritt 7 und 8: Realisierung und Überwachung

Bei diesen Schritten muss der WEG sicherstellen, dass die Ladesäulen korrekt installiert sind und die Anforderungen erfüllen. Der WEG ist für die Wartung der Ladesäulen zuständig und muss diese selbst beaufsichtigen.

Auch für weitere Informationen und/oder Ratschläge gilt, dass Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen können. Sehen Sie sich auch unser Angebot an Ladesäulen an.