Elektrischen Dienstwagen zuhause laden & abrechnen
Häuftig gestellte Fragen
Wie funktioniert die Abrechnung mit Firmenwagen?
Wenn ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, gilt dies in Deutschland als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Dieser Vorteil muss in die Lohnabrechnung aufgenommen werden. Die gebräuchlichste Methode ist die 1 %-Regel: 1 % des Bruttokatalogwerts des Fahrzeugs wird monatlich zum steuerpflichtigen Lohn hinzugerechnet. Für elektrisches Fahren gelten niedrigere Sätze, z. B. 0,25 % oder 0,5 %, je nach Listenpreis. Für das Pendeln werden 0,03 % pro Kilometer einfache Strecke hinzugerechnet. Alternativ kann sich der Arbeitnehmer für ein Fahrtenbuch entscheiden. Hier wird die Leistung auf der Grundlage der tatsächlichen privaten Nutzung berechnet. Dies kann günstiger sein, erfordert aber eine strenge Verwaltung.
Für elektrische Firmenwagen gelten zusätzliche Steuervorteile. Der Arbeitgeber kann sich auch dafür entscheiden, den Vorteil pauschal zu besteuern (z. B. mit 15 %), was verwaltungstechnisch einfacher ist.
Wie funktioniert die 1. Regelung Beispiel?
Jeden Monat wird ein Prozentsatz von 1% des Neuwagenpreises auf den Lohn aufgeschlagen. Für Elektro- oder Hybridfahrzeuge gilt häufig ein niedrigerer Satz von 0,25 % (für Fahrzeuge mit niedrigerem Listenpreis und geringeren Emissionen).
Darüber hinaus wird für das Pendeln ein Zuschlag von 0,03 % des Listenpreises pro Kilometer einfache Strecke berechnet, wenn die 1%-Regel angewendet wird.
Wie funktioniert Firmenwagen mit Privatnutzung?
Wenn ein Arbeitnehmer in Deutschland einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, gilt dies als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Dieser Vorteil muss in der Lohnbuchhaltung erfasst und als zusätzliches Einkommen versteuert werden. Die gebräuchlichste Methode hierfür ist die 1 %-Regelung, bei der monatlich 1 % des Bruttokatalogwerts des Autos zum Lohn hinzugerechnet wird. Bei Pendlerfahrten werden 0,03 % pro Kilometer einfache Strecke hinzugerechnet. Für Elektroautos gelten niedrigere Hinzurechnungssätze: 0,25 % bis zu einem Katalogwert von 60.000 € und 0,5 % darüber hinaus.
Alternativ können sich Arbeitnehmer für ein Fahrtenbuch entscheiden, bei dem die tatsächliche private Nutzung auf der Grundlage genau erfasster Fahrten berechnet wird. Dies kann steuerlich vorteilhafter sein, wenn die private Nutzung gering ist, erfordert aber eine sorgfältige Verwaltung. Die Arbeitgeber sind für die korrekte Erfassung der Leistung in der monatlichen Lohnabrechnung verantwortlich. Die Wahl zwischen der 1 %-Regelung und der Aufzeichnung der Fahrten hängt von der Art der Nutzung und der gewünschten Verwaltungsvereinfachung ab. Diese Regelungen sind für eine korrekte Lohnabrechnung und Steuererklärung bei der Nutzung eines Firmenwagens in Deutschland unerlässlich.
Welche Nachteile hat ein Firmenwagen für den Arbeitgeber?
Ein Firmenwagen kann für Arbeitgeber als Zusatzleistung attraktiv sein, aber es gibt auch einige Nachteile, die Sie als Arbeitgeber berücksichtigen müssen. Zunächst einmal ist ein Firmenwagen mit hohen Kosten verbunden, z. B. Leasing- oder Kaufkosten, Wartung, Versicherung, Kfz-Steuer und Kraftstoff- oder Ladekosten. Wenn der Arbeitnehmer den Wagen auch privat nutzt, darf dieser Vorteil nicht einfach steuerfrei gewährt werden. Der Arbeitgeber muss diesen Vorteil bei der Lohnabrechnung berücksichtigen, was zusätzlichen Verwaltungs- und Kontrollaufwand bedeutet.
Außerdem besteht möglicherweise ein erhöhtes Risiko von Schäden oder Verschleiß, insbesondere bei intensiver Nutzung. Als Arbeitgeber sind Sie auch für die Erstellung und Einhaltung eines Fahrzeugplans verantwortlich, in dem Dinge wie Tankkarten, Bußgelder, Wartung und Nutzungsbeschränkungen festgelegt sind. Bei einem Fahrtenbuch ist der Arbeitgeber häufig auch dafür verantwortlich, dass es ordnungsgemäß geführt und kontrolliert wird. Schließlich kann es schwierig sein, das Auto im Falle von Krankheit, Kündigung oder längerer Abwesenheit zurückzufordern. Dies kann zu Ausfallzeiten des Fahrzeugs führen, während die Kosten weiterlaufen.





